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253.100 CH-BS

§ 18 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) - Parkieren auf Privatboden

Übertretungstatbestände
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§ 18 ÜStG · Parkieren auf Privatboden

1. Mit Busse wird bestraft, wer ohne Berechtigung Fahrzeuge auf Privatboden abstellt.

2. Parkieren auf Privatboden wird nur auf Antrag verfolgt.

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