253.100
CH-BS
§ 18 Übertretungsstrafgesetz (ÜStG) - Parkieren auf Privatboden
Übertretungstatbestände
§ 18 ÜStG · Parkieren auf Privatboden
1. Mit Busse wird bestraft, wer ohne Berechtigung Fahrzeuge auf Privatboden abstellt.
2. Parkieren auf Privatboden wird nur auf Antrag verfolgt.