215.700
CH-BS
§ 3 Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende im Haushalt einschliesslich der 24-Stunden-Betreuung im Kanton Basel-Stadt - Persönlicher Geltungsbereich im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 NAV Haushalt BS · Persönlicher Geltungsbereich im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung
1. Dieser Normalarbeitsvertrag ist auch anwendbar auf Arbeitnehmende, die im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung Leistungen in einem privaten Haushalt erbringen und in der Regel im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen.
2. Jugendliche können nicht für diese Art der Betreuung angestellt werden.