215.600
CH-BS
§ 7 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW) - Kündigungsschutz
Antritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§ 7 NAV LW · Kündigungsschutz
1. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen über den Kündigungsschutz (missbräuchliche Kündigung, Kündigung zur Unzeit sowie die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses) gemäss den Art. 336 ff. OR.