215.600
CH-BS
§ 3 Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt (NAV LW) - Ergänzendes Recht
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 NAV LW · Ergänzendes Recht
1. Soweit dieser Normalarbeitsvertrag keine Bestimmungen enthält und die Parteien keine zulässigen schriftlichen Abreden getroffen haben, finden die Bestimmungen des OR Anwendung.