214.610
CH-BS
§ 2 Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
§ 2 Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
1. Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 erforderlichen Vorschriften.