Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214.610 CH-BS

Kanton Basel-Stadt 214.610

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (2 Artikel)

1. Als Bewilligungsgründe gelten die gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes umschriebenen Voraussetzungen.

2. Ausserdem wird der Erwerb bewilligt, wenn das Grundstück dient

a) *

b) einer natürlichen Person als Zweitwohnung, die aussergewöhnlich enge und schutzwürdige Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt unterhält, solange diese andauern.

1. Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 erforderlichen Vorschriften.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →