214.610
CH-BS
Kanton Basel-Stadt 214.610
2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Gesetzestext (2 Artikel)
§ 1 Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
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1. Als Bewilligungsgründe gelten die gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes umschriebenen Voraussetzungen.
2. Ausserdem wird der Erwerb bewilligt, wenn das Grundstück dient
a) *
b) einer natürlichen Person als Zweitwohnung, die aussergewöhnlich enge und schutzwürdige Beziehungen zum Kanton Basel-Stadt unterhält, solange diese andauern.
§ 2 Gesetz betreffend die Einführung von weiteren Bewilligungsgründen für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
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1. Der Regierungsrat erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes und des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16. Dezember 1983 erforderlichen Vorschriften.