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§ 7 Kantonale Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

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§ 7 Kantonale Verordnung betreffend die Bewilligungspflicht für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

1. Für die Behandlung eines Gesuches um Bewilligung des Grundstückerwerbes ist eine Gebühr bis zu CHF 1'000 zu entrichten. Bei besonders aufwendigen Geschäften kann die Gebühr erhöht werden.

2. Auf Verlangen der Behörde ist ein angemessener Kostenvorschuss zu leisten. Bis zu dessen Erlegung wird die Behandlung ausgestellt.

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