Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214.320 VOAV CH-BS

§ 39 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Aufgaben

Kantonale Nomenklaturkommission
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 39 VOAV · Aufgaben

1. Die Aufgaben der Nomenklaturkommission sind

a) Überprüfung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung und Abgabe einer Empfehlung an die für die amtliche Vermessung zuständige Stelle.

b) Erarbeitung von Benennungsvorschlägen für die Namen von Kantonsstrassen und von Strassen der Stadt Basel zu Handen der Vorsteherin oder des Vorstehers des Justiz- und Sicherheitsdepartements.

c) Überprüfung der vom zuständigen Gemeinderat zur Festlegung vorgesehenen Namen von Strassen auf Gemeindegebiet und Abgabe einer Empfehlung.

← § 38 VOAV Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Anwendbares Recht

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →