214.320
VOAV
CH-BS
§ 39 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Aufgaben
Kantonale Nomenklaturkommission
§ 39 VOAV · Aufgaben
1. Die Aufgaben der Nomenklaturkommission sind
a) Überprüfung der geografischen Namen der amtlichen Vermessung und Abgabe einer Empfehlung an die für die amtliche Vermessung zuständige Stelle.
b) Erarbeitung von Benennungsvorschlägen für die Namen von Kantonsstrassen und von Strassen der Stadt Basel zu Handen der Vorsteherin oder des Vorstehers des Justiz- und Sicherheitsdepartements.
c) Überprüfung der vom zuständigen Gemeinderat zur Festlegung vorgesehenen Namen von Strassen auf Gemeindegebiet und Abgabe einer Empfehlung.