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214.320 VOAV CH-BS

§ 34 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Bauarbeiten

Unterhalt (Art. 31 Abs. 1 VAV)
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§ 34 VOAV · Bauarbeiten

1. Durch Bauarbeiten beschädigte oder zerstörte Vermessungszeichen und Grenzzeichen werden durch das Grundbuch- und Vermessungsamt zu Lasten der Bauherrschaft rekonstruiert.

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