214.320
VOAV
CH-BS
§ 34 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Bauarbeiten
Unterhalt (Art. 31 Abs. 1 VAV)
§ 34 VOAV · Bauarbeiten
1. Durch Bauarbeiten beschädigte oder zerstörte Vermessungszeichen und Grenzzeichen werden durch das Grundbuch- und Vermessungsamt zu Lasten der Bauherrschaft rekonstruiert.