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214.320 VOAV CH-BS

§ 22 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Aufgaben des Grundbuch- und Vermessungsamtes

Erneuerung - Allgemeine Bestimmungen
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§ 22 VOAV · Aufgaben des Grundbuch- und Vermessungsamtes

1. Dem Grundbuch- und Vermessungsamt obliegt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten sowie die Erstellung dafür notwendiger Vorprojekte.

2. Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden.

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