214.320
VOAV
CH-BS
§ 22 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Aufgaben des Grundbuch- und Vermessungsamtes
Erneuerung - Allgemeine Bestimmungen
§ 22 VOAV · Aufgaben des Grundbuch- und Vermessungsamtes
1. Dem Grundbuch- und Vermessungsamt obliegt die Durchführung von Erneuerungsarbeiten sowie die Erstellung dafür notwendiger Vorprojekte.
2. Bei der Vergabe von Aufträgen ist die Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen anzuwenden.