214.320
VOAV
CH-BS
§ 12 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Genauigkeitsanforderungen
Allgemeine Bestimmungen - Kantonale Mehranforderungen und Ergänzungen (Art. 7 Abs. 3 und Art. 10 VAV)
§ 12 VOAV · Genauigkeitsanforderungen
1. Es finden Anwendung: Toleranzstufe 1 (TS1) im eingezonten Baugebiet und Toleranzstufe 3 (TS3) in den übrigen Gebieten.
2. Die Genauigkeitsanforderungen sind in den Tabellen der Fehlergrenzen (Anhang) ersichtlich.