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214.320 VOAV CH-BS

§ 12 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Genauigkeitsanforderungen

Allgemeine Bestimmungen - Kantonale Mehranforderungen und Ergänzungen (Art. 7 Abs. 3 und Art. 10 VAV)
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§ 12 VOAV · Genauigkeitsanforderungen

1. Es finden Anwendung: Toleranzstufe 1 (TS1) im eingezonten Baugebiet und Toleranzstufe 3 (TS3) in den übrigen Gebieten.

2. Die Genauigkeitsanforderungen sind in den Tabellen der Fehlergrenzen (Anhang) ersichtlich.

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