Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
214.320 VOAV CH-BS

§ 11 Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Weitere Vermessungsaufgaben (Art. 20 KGeoIG)

Allgemeine Bestimmungen - Kantonale Mehranforderungen und Ergänzungen (Art. 7 Abs. 3 und Art. 10 VAV)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 VOAV · Weitere Vermessungsaufgaben (Art. 20 KGeoIG)

1. Das Grundbuch- und Vermessungsamt ist zuständig für die Absteckung der Grundstücks- und Dienstbarkeitsgrenzen und weiterer gesetzlich vorgesehener Linien.

← § 10 VOAV Verordnung über die amtliche Vermessung (VOAV) - Anwendbares Recht § 12 VOAV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →