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214.310 WRFGVOGB CH-BS

§ 16 Verordnung über das Grundbuch (VOGB) - Systemänderungen

Allgemeine Bestimmungen - Besondere Bestimmungen - Grundbuchführung mit elektronischer Datenbankverarbeitung (EDV-Grundbuch)
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§ 16 VOGB · Systemänderungen

1. Das Grundbuch- und Vermessungsamt meldet wesentliche Änderungen des EDV-Grundbuch-Systems dem Eidgenössischen Amt für Grundbuch- und Bodenrecht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VD.2016.216 · bs (§ 16 Abs. 1 WRFG)
Appeal Regarding Building Permit for Demolition and Construction Involving Housing Promotion, Heritage, and Tree Protection
sowie die Sanierung von Wohnraum“ offensichtlich auf die zu Wohnzwecken genutzten Bauten insgesamt bezieht. Demgegenüber wird in § 16 Abs. 1 WRFG ein Bezug des Begriff des Wohnraums zur mietrechtlichen Wohnfläche hergestellt, wenn der Kanton ermächtigt wird, „zu Gunsten von
BEZ.2015.55 · bs (§ 16 WRFG)
Eviction for Subsidized Housing Based on Successive Fixed-Term Leases
der Befristung den Schutz des Mieters aushebeln wolle. Hätte der Berufungskläger die Wohnung im Einklang mit der Zielsetzung von § 16 WRFG erhalten, wäre mit ihm der Aufbau eines langfristigen Mietverhältnisses beabsichtigt gewesen. Dann wäre – so die Auffassung des B