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§ 7 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Publikation

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§ 7 KÖREBKV · Publikation

1. Das amtliche Publikationsorgan für die ÖREB-Katasterthemen ist das digitale Kantonsblatt.

2. Bei der Publikation wird auf die digitale Auflage der Geodaten im ÖREB-Kataster verwiesen.

3. Die zuständige Fachstelle kann die digitale Auflage mit einer analogen Auflage ergänzen. Massgebend ist dabei die über den ÖREB-Kataster einsehbare, digitale Version.

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