214.307
CH-BS
§ 7 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Publikation
§ 7 KÖREBKV · Publikation
1. Das amtliche Publikationsorgan für die ÖREB-Katasterthemen ist das digitale Kantonsblatt.
2. Bei der Publikation wird auf die digitale Auflage der Geodaten im ÖREB-Kataster verwiesen.
3. Die zuständige Fachstelle kann die digitale Auflage mit einer analogen Auflage ergänzen. Massgebend ist dabei die über den ÖREB-Kataster einsehbare, digitale Version.