214.307
CH-BS
§ 6 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Kantonales Fachamt
§ 6 KÖREBKV · Kantonales Fachamt
1. Bei ÖREB-Katasterthemen in Zuständigkeit der Gemeinden gibt die im Geobasisdatenkatalog (§ 3 KGeoIV) bezeichnete Fachstelle des Kantons das Daten- und Darstellungsmodell sowie die Erfassungsrichtlinien vor.