214.307
CH-BS
§ 12 Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV) - Katasterauszug
§ 12 KÖREBKV · Katasterauszug
1. Die Katasterauszüge gemäss ÖREBKV werden unentgeltlich digital über das Katasterportal bereitgestellt.
2. Die Katasterverantwortliche Stelle erstellt die Auszüge bei Bedarf auch in analoger Form.