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212.860 VOHAKES CH-BS

§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (VO HAKES)

Übergangsbestimmungen
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§ 8 VO HAKES

1. Bei Wirksamwerden dieser Verordnung bereits hängige Gesuche und Verfahren unterstehen dem neuen Recht.

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