212.860
VOHAKES
CH-BS
§ 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (VO HAKES)
Übergangsbestimmungen
§ 8 VO HAKES
1. Bei Wirksamwerden dieser Verordnung bereits hängige Gesuche und Verfahren unterstehen dem neuen Recht.