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212.860 VOHAKES CH-BS

§ 4 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (VO HAKES) - Oberes Gericht (Art. 7 Abs. 1 BG-KKE)

Internationale Kindesentführungen
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§ 4 VO HAKES · Oberes Gericht (Art. 7 Abs. 1 BG-KKE)

1. Das obere Gericht informiert die Zentrale Behörde über die wesentlichen Verfahrensschritte und teilt ihr den Entscheid mit.

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