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212.860 VOHAKES CH-BS

§ 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (VO HAKES) - Zentrale Behörde

Internationale Kindesentführungen
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§ 3 VO HAKES · Zentrale Behörde

1. Zuständige Zentrale Behörde im Kanton Basel-Stadt ist der Bereich Jugend, Familie und Sport des Erziehungsdepartements (im folgenden Zentrale Behörde genannt). Diese nimmt sämtliche Aufgaben gemäss dem BG-KKE wahr, soweit dafür nicht das obere Gericht oder eine andere Behörde zuständig ist.

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