212.860
VOHAKES
CH-BS
§ 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (VO HAKES) - Zentrale Behörde
Internationale Kindesentführungen
§ 3 VO HAKES · Zentrale Behörde
1. Zuständige Zentrale Behörde im Kanton Basel-Stadt ist der Bereich Jugend, Familie und Sport des Erziehungsdepartements (im folgenden Zentrale Behörde genannt). Diese nimmt sämtliche Aufgaben gemäss dem BG-KKE wahr, soweit dafür nicht das obere Gericht oder eine andere Behörde zuständig ist.