Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.850 CH-BS

§ 4 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (EG BG-KKE)

Zuständige Behörden im Bereich des Schutzes des persönlichen Verkehrs (Art. 21 Haager Kindesentführungsübereinkommen, HKÜ; Art. 11 Europäisches Sorgerechtsübereinkommen, ESÜ; Art. 35 Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ)
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§ 4 EG BG-KKE

1. Der Regierungsrat bezeichnet die zuständigen Behörden im Bereich des Schutzes des persönlichen Verkehrs.

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