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§ 5 Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen - Publikation und Wirksamkeit

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§ 5 Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen · Publikation und Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.

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