212.600
CH-BS
Gegenstand
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
Gesetzestext (3 Artikel)
§ 1 Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen - Gegenstand
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1. Diese Verordnung regelt die behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Sterilisationsgesetzes.
§ 3 Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen - Meldestelle
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1. Meldungen nach Art. 10 Abs. 2 des Sterilisationsgesetzes erfolgen an das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt.
§ 5 Verordnung betreffend Einführung des Bundesgesetzes über Voraussetzungen und Verfahren bei Sterilisationen - Publikation und Wirksamkeit
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1. Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird sofort wirksam.