Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
212.600 CH-BS

Gegenstand

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Stadt
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Diese Verordnung regelt die behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug des Sterilisationsgesetzes.

1. Meldungen nach Art. 10 Abs. 2 des Sterilisationsgesetzes erfolgen an das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt.

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