212.470
KBBVRCCB
CH-BS
§ 9 Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Begrenzung der Beiträge
Beiträge der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern an die Unterbringungskosten
§ 9 Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV · Begrenzung der Beiträge
1. Die Beiträge der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern sind in Anlehnung an Art. 22 IVSE auf Fr. 50 pro Belegungstag zuzüglich Kosten für den persönlichen Bedarf des Kindes oder der oder des Jugendlichen begrenzt.
2. Kann dieser Beitrag von den Kindern und Jugendlichen sowie den Eltern nicht geleistet werden, so wird der Differenzbetrag den Gemeinden belastet.
3. Leben die Kinder und Jugendlichen sowie die Eltern in wirtschaftlich sehr guten Verhältnissen, so wird auf eine Begrenzung der Beitragshöhe verzichtet.
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Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Gegenstand
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