212.470
KBBVRCCB
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Beiträge der Eltern
Beiträge der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern an die Unterbringungskosten
§ 7 Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV · Beiträge der Eltern
1. Die Eltern haben gestützt auf ihre Unterhaltspflicht (Art. 276 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB) entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen zur Deckung der Unterbringungskosten beizutragen und die Kosten für den persönlichen Bedarf des Kindes oder der oder des Jugendlichen zu übernehmen.
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Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Gegenstand
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