212.470
KBBVRCCB
CH-BS
§ 5 Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Allgemeine Voraussetzungen
Beiträge der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern an die Unterbringungskosten
§ 5 Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV · Allgemeine Voraussetzungen
1. Kinder und Jugendliche sowie Eltern haben Beiträge an die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und Pflegefamilien zu leisten, wenn
a) die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen gemäss § 21 der Kinder- und Jugendheimverordnung oder gemäss § 24 der Pflegefamilienverordnung erfüllt sind und
b) die Unterbringung durch eine anerkannte Fachstelle begleitet wird.
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