212.470
KBBVRCCB
CH-BS
§ 4 Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Einweisungen im Rahmen der Jugendstrafrechtspflege
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV · Einweisungen im Rahmen der Jugendstrafrechtspflege
1. Beiträge der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern an die Kosten von durch Behörden der Jugendstrafrechtspflege verfügte Unterbringungen werden, soweit die Jugendanwaltschaft nichts anderes verfügt, von der Jugendanwaltschaft gemäss dieser Verordnung berechnet.
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Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Gegenstand
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