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212.470 KBBVRCCB CH-BS

§ 3 Verordnung über die Beiträge der Kinder, Jugendlichen und Eltern an die Kosten der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen und in Pflegefamilien (Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV) - Zuständiges Departement

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Kinderbetreuungsbeitragsverordnung, KBBV · Zuständiges Departement

1. Das Erziehungsdepartement ist zuständig für den Vollzug dieser Verordnung.

2. Es erlässt die erforderlichen Richtlinien.

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