212.260
PFVORFVARFA
CH-BS
§ 7 Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) - Rechte und Pflichten der Pflegefamilien
Allgemeine Bestimmungen
§ 7 Pflegefamilienverordnung, PFVO · Rechte und Pflichten der Pflegefamilien
1. Pflegefamilien schützen die ihnen anvertrauten Pflegekinder vor jeglicher Form von körperlicher oder psychischer Gewalt und achten deren persönliche Integrität.
2. Sie klären Pflegekinder entsprechend ihrem Alter über ihre Rechte auf und beteiligen sie an Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen.
3. Sie sind vor wichtigen Entscheiden, die Auswirkungen auf das Pflegeverhältnis haben, anzuhören.
4. Sie haben Pflegekinder gegen die Folgen von Krankheit, Unfall und Haftpflicht angemessen zu versichern.