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212.260 PFVORFVARFA CH-BS

§ 31 Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) - Pflichtverletzungen

Sanktionen
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§ 31 Pflegefamilienverordnung, PFVO · Pflichtverletzungen

1. Wer Pflichten, die sich aus dieser Verordnung und aus darauf gestützten behördlichen Anordnungen ergeben, verletzt, kann vom zuständigen Departement mit einer Busse bis Fr. 1'000 beleget werden.

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