212.260
PFVORFVARFA
CH-BS
§ 31 Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) - Pflichtverletzungen
Sanktionen
§ 31 Pflegefamilienverordnung, PFVO · Pflichtverletzungen
1. Wer Pflichten, die sich aus dieser Verordnung und aus darauf gestützten behördlichen Anordnungen ergeben, verletzt, kann vom zuständigen Departement mit einer Busse bis Fr. 1'000 beleget werden.