212.260
PFVORFVARFA
CH-BS
§ 19 Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege (Pflegefamilienverordnung, PFVO) - Zusätzliche Anforderungen
Anerkennung als Fachpflegefamilie
§ 19 Pflegefamilienverordnung, PFVO · Zusätzliche Anforderungen
1. Fachpflegefamilien haben zusätzliche Anforderungen im Bereich der fachlichen Qualifikation, der Weiterbildung und der Begleitung des Pflegeverhältnisses zu erfüllen.
2. Das zuständige Departement erlässt Richtlinien für die zusätzlichen Anforderungen an Fachpflegefamilien.