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212.250 KJHVO CH-BS

§ 28 Verordnung über die Aufnahme, Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen in Heimen - Bericht zur Entwicklung

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§ 28 Kinder- und Jugendheimverordnung, KJHVO · Bericht zur Entwicklung

1. Das zuständige Departement berichtet periodisch über die inhaltlichen, zahlenmässigen und finanziellen Entwicklungen. Es berücksichtigt die Erkenntnisse der «Kommission ergänzende Hilfe zur Erziehung» der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für seinen Bericht.

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