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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 8 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Freibetrag auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
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§ 8 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Freibetrag auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit

1. Auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit gemäss § 6 Abs. 2 lit. a SoHaG wird ein Freibetrag von 30% des Nettoeinkommens aus selbständiger und/oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (ohne Erwerbstätigkeitssurrogate) gewährt.

2. Zur Berechnung des in Abs. 1 genannten Freibetrags werden Einkommen minderjähriger Kinder und / oder volljähriger Kinder in Erstausbildung und unter 25 Jahren (§ 3 SoHaV) aus selbständiger und / oder unselbständiger Erwerbstätigkeit nicht zum Einkommen der Haushaltseinheit hinzugerechnet.

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