212.200
RAAABVVOAAL
CH-BS
§ 8 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Freibetrag auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
§ 8 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Freibetrag auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit
1. Auf dem massgeblichen Einkommen der Haushaltseinheit gemäss § 6 Abs. 2 lit. a SoHaG wird ein Freibetrag von 30% des Nettoeinkommens aus selbständiger und/oder unselbständiger Erwerbstätigkeit (ohne Erwerbstätigkeitssurrogate) gewährt.
2. Zur Berechnung des in Abs. 1 genannten Freibetrags werden Einkommen minderjähriger Kinder und / oder volljähriger Kinder in Erstausbildung und unter 25 Jahren (§ 3 SoHaV) aus selbständiger und / oder unselbständiger Erwerbstätigkeit nicht zum Einkommen der Haushaltseinheit hinzugerechnet.