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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 6 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Mindestanspruchshöhe

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
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§ 6 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Mindestanspruchshöhe

1. Ein Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen besteht nur, wenn der gemäss dieser Verordnung berechnete individuelle Anspruch der Haushaltseinheit auf Bevorschussung mindestens CHF 600 pro Jahr bzw. CHF 50 pro Monat beträgt.

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