212.200
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CH-BS
§ 4 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Gesuchstellung
Leistungsvoraussetzungen
§ 4 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Gesuchstellung
1. Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, auf entsprechendes Gesuch hin gewährt.
2. Das Gesuch um Inkassohilfe und/oder Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist zu stellen
a) bei minderjährigen Kindern vom obhutsberechtigten Elternteil;
b) * bei volljährigen Kindern im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. abis vom volljährigen Kind selbst;
c) * ...
d) * bei minderjährigen Kindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge vom nicht leistungspflichtigen obhutsberechtigten Elternteil.