212.200
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CH-BS
§ 2 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Bevorschussung
Arten von Leistungen
§ 2 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Bevorschussung
1. Bevorschussung wird geleistet für Unterhaltsbeiträge von Kindern gemäss § 1 Abs. 1 lit. a und abis.
2. Kinderzulagen werden nicht bevorschusst.
3. Bevorschussung wird geleistet für laufende, ab dem Monat der Gesuchstellung fällige Unterhaltsbeiträge.