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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 2 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Bevorschussung

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§ 2 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Bevorschussung

1. Bevorschussung wird geleistet für Unterhaltsbeiträge von Kindern gemäss § 1 Abs. 1 lit. a und abis.

2. Kinderzulagen werden nicht bevorschusst.

3. Bevorschussung wird geleistet für laufende, ab dem Monat der Gesuchstellung fällige Unterhaltsbeiträge.

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