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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 18 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Wirksamkeit

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 18 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Wirksamkeit

1. Diese Verordnung ist zu publizieren und wird am 1. Januar 2009 wirksam.

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