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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 13 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Auszahlungsmodalitäten

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
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§ 13 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Auszahlungsmodalitäten

1. Die bevorschussten Unterhaltsbeiträge werden monatlich im Voraus an die anspruchs- bzw. obhutsberechtigte Person ausbezahlt. Leben anspruchsberechtigte Kinder nicht beim gesuchstellenden Elternteil, können die Zahlungen direkt an Dritte erfolgen.

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