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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 12 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Erstmaliger Anspruch

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
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§ 12 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Erstmaliger Anspruch

1. Der Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen entsteht erstmals für den Monat, in dem das Gesuch eingereicht worden ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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