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212.200 RAAABVVOAAL CH-BS

§ 11 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Indexierung der Leistungsgrenze

Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
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§ 11 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Indexierung der Leistungsgrenze

1. Die Leistungsgrenze des Zweipersonenhaushalts gemäss § 9 dieser Verordnung wird vom Amt für Sozialbeiträge auf Beginn eines Jahres der Entwicklung des Konsumentenpreises gemäss BFS-Index angepasst, sofern sich der Index seit der letzten Anpassung um mindestens 5% verändert hat. Massgebend ist der Oktoberindex des Vorjahres. Basisindex ist der Oktoberindex 2008.

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