212.200
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CH-BS
§ 10 Verordnung über das Inkasso und die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV) - Individueller Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen: Mindestanspruchshöhe, maximale Bevorschussung, individueller Anspruch, Auszahlungsmodalitäten, Rechtsmittel
§ 10 Alimentenbevorschussungsverordnung, ABVV · Individueller Anspruch auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
1. Die Höhe des individuellen Anspruchs auf Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (pro anspruchsberechtigtem Kind gemäss § 2 dieser Verordnung) kann jedoch weder den in den Rechtstiteln gemäss § 3 dieser Verordnung festgelegten Unterhaltsbeitrag noch den Betrag der einfachen maximalen Waisenrente gemäss dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vom 20. Dezember 1946 überschreiten.