212.100
CH-BS
§ 7 Kantonale Zivilstandsverordnung - Trauungen
Organisation
§ 7 Kantonale Zivilstandsverordnung · Trauungen
1. In Basel finden Trauungen und zeremonielle Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe am Sitz des Zivilstandsamtes oder in den von der Aufsichtsbehörde gemäss der eidgenössischen Zivilstandsverordnung (Art. 1a Abs. 4 ZStV) bewilligten ausserordentlichen Traulokalen statt.
2. In den Gemeinden Bettingen und Riehen finden Trauungen und zeremonielle Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe in den von der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellten und von der Aufsichtsbehörde bewilligten Räumlichkeiten statt.