Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
211.100 ZGBSCHLT33CCS49 CH-BS

§ 34 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - 2. Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung (ZGB 192)

Das Eherecht und das Recht der eingetragenen Partnerschaft - Das Güterrecht der Ehegatten[[1]](#titletitle_text_fn_776011_2_1_c) - Allgemeine Vorschriften
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (123 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 34 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · 2. Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung (ZGB 192)

1. Tritt während der Ehe Gütertrennung ein, so vollzieht auf Begehren der Ehegatten die Zivilgerichtsschreiberei die Auseinandersetzung.

← § 28d Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Veröffentlichungen § 35 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →