211.100
ZGBSCHLT33CCS49
CH-BS
§ 34 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches - 2. Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung (ZGB 192)
Das Eherecht und das Recht der eingetragenen Partnerschaft - Das Güterrecht der Ehegatten[[1]](#titletitle_text_fn_776011_2_1_c) - Allgemeine Vorschriften
§ 34 Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches · 2. Auseinandersetzung bei Eintritt der Gütertrennung (ZGB 192)
1. Tritt während der Ehe Gütertrennung ein, so vollzieht auf Begehren der Ehegatten die Zivilgerichtsschreiberei die Auseinandersetzung.