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171.700 CH-BS

§ 3 Gesetz betreffend die Ausscheidung der Aktiven der Einwohnergemeinde der Stadt Basel

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§ 3 Gesetz betreffend die Ausscheidung der Aktiven der Einwohnergemeinde der Stadt Basel

1. Neue Aktiven sind nach den Grundsätzen von § 1 zuzuteilen.

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