171.500
CH-BS
Artikel 4 Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
Artikel 4 Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
1. Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
2. Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.