171.500
CH-BS
Artikel 2 Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
Artikel 2 Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen
1. Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend 132'643,0 m²;
2. die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²;
3. die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².