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§ 12 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

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§ 12 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

1. Das gegenwärtige Gesetz, die Vereinbarung zwischen den beiden Bürgergemeinden (§ 4) und die Zustimmungserklärungen der Gemeinden zur Durchführung der Verschmelzung (§§ 10 und 11) sind im Kantonsblatt zu publizieren und in die amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.

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