171.300
CH-BS
§ 11 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel
§ 11 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel
1. Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des Referendums in Kraft, nachdem die beiden Bürgergemeinden und die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kleinhüningen gemäss § 10 ihre Zustimmung zur Verschmelzung von Kleinhüningen mit der Stadt nach Massgabe des vorliegenden Gesetzes erklärt haben werden.