Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
171.300 CH-BS

§ 11 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

1. Dieses Gesetz tritt unter Vorbehalt des Referendums in Kraft, nachdem die beiden Bürgergemeinden und die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Kleinhüningen gemäss § 10 ihre Zustimmung zur Verschmelzung von Kleinhüningen mit der Stadt nach Massgabe des vorliegenden Gesetzes erklärt haben werden.

← § 10 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel Kanton Basel-Stadt 171.300 § 12 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →