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171.300 CH-BS

§ 1 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

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§ 1 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel

1. Auf den 1. Januar 1908 wird die Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel verschmolzen.

2. Dadurch wird das gegenwärtige Gebiet von Kleinhüningen mit dem Gebiete der Stadt vereinigt, innerhalb dessen es einen Bestandteil von Kleinbasel bildet.

3. Die Einwohnergemeinde Kleinhüningen wird mit der Einwohnergemeinde Basel und die Bürgergemeinde Kleinhüningen mit der Bürgergemeinde Basel vereinigt.

Kanton Basel-Stadt 171.300 § 2 Gesetz betreffend Verschmelzung der Gemeinde Kleinhüningen mit der Stadt Basel →

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