170.600
FiLaG
CH-BS
§ 9a Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Gesamtüberprüfung
§ 9a FiLaG · Gesamtüberprüfung
1. Der Regierungsrat überprüft bei Bedarf von sich aus oder auf gemeinsamen Antrag der Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen zusammen mit den Einwohnergemeinden den Finanz- und Lastenausgleich und beantragt dem Grossen Rat gegebenenfalls eine Anpassung.