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170.600 FiLaG CH-BS

§ 9a Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Gesamtüberprüfung

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§ 9a FiLaG · Gesamtüberprüfung

1. Der Regierungsrat überprüft bei Bedarf von sich aus oder auf gemeinsamen Antrag der Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen zusammen mit den Einwohnergemeinden den Finanz- und Lastenausgleich und beantragt dem Grossen Rat gegebenenfalls eine Anpassung.

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