170.600
FiLaG
CH-BS
§ 7 Finanz- und Lastenausgleichgesetz (FiLaG) - Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen
§ 7 FiLaG · Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen
1. Die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen leisten an die zentralörtlichen Leistungen der Einwohnergemeinde Basel eine pauschale lineare Abgeltung in Höhe von 3,0 Prozent des kantonalen und kommunalen Einkommenssteuerpotenzials.
2. Der Regierungsrat setzt jährlich das Einkommenssteuerpotenzial jeder Gemeinde aufgrund der Zahlen der letzten beiden verfügbaren Rechnungsjahre mit Wirkung für das Folgejahr fest.